Medizinische hauskrankenpflege
Durch Verordnung von medizinischer Hauskrankenpflege Ihres Arztes können Sie qualifizierten Pflegeleistungen, welche vom gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege durchgeführt werden, bei Ihrer Krankenkasse geltend machen.
Hierzu zählen zum Beispiel:
- Verabreichung von Infusionen/Injektionen
- Sondenernährungen
- Wundversorgung
- Stoma- und Katheterpflege
Die Grundpflege, sowie hauswirtschaftliche Versorgungen fallen nicht unter die medizinische Hauskrankenpflege – hierfür gibt es KEINEN Kostenersatz.
Die medizinische Hauskrankenpflege ersetzt bzw. verkürzt einen ansonsten notwendigen Krankenhausaufenthalt.
Über das Ausmaß und die Höhe entscheidet der Versicherungsträger.
Zur Einreichung bei Ihrem Versicherungsträger benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Überweisung Ihres Hausarztes für medizinische Hauskrankenpflege
- Rechnung des Leistungserbringers
inkl. minutengenauer Zeiterfassung des Leistungserbringers - Zahlungsbestätigung dieser Rechnung
- bei Wundversorgung: zusätzlich Wundprotokoll
- Bekanntgabe Ihrer Bankdaten für Rückerstattung
Bei Fragen oder Unklarheiten helfen wir Ihnen gerne weiter.
Kontaktieren Sie für medizinische Hauskrankenpflege unsere Kollegin
Selina van Houtum 0680 4013999